EUDR-Rollencheck

Seit Dezember 2025 gibt nicht mehr jeder eine Sorgfaltserklärung ab – sondern nur noch der Erstinverkehrbringer. Vier Fragen, dann wissen Sie, wo Ihr Unternehmen steht.

Bitte vorher lesen: Dieser Check ist eine einfache Orientierung auf Grundlage bekannter Informationen zur EU-Entwaldungs­verordnung. Er ist keine Rechtsberatung, nicht verbindlich und ersetzt weder die Prüfung des Verordnungstexts noch die Auskunft der für Sie zuständigen Behörde. Vier Fragen können einen Einzelfall nicht vollständig abbilden.

Vier Fragen · läuft in Ihrem Browser

Frage 1 von 4

Handeln Sie mit Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja oder Holz – oder mit Erzeugnissen daraus?

Auch als Bestandteil: Holz in Möbeln, Kautschuk in Reifen, Palmöl in Kosmetik. Maßgeblich ist die Warentarifnummer aus Anhang I, nicht die Branche. Nicht erfasst sind Verpackungen aus Holz und Karton sowie Druckerzeugnisse.

Frage 2 von 4

Bringen Sie diese Erzeugnisse erstmals auf den EU-Markt oder führen Sie sie aus der EU aus?

Typischer Fall: Import aus einem Drittland. Achtung, häufigster Irrtum: Auch wer sich als reiner Händler versteht, wird nach Artikel 7 zum Marktteilnehmer, sobald er Ware von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU bezieht und als Erster in der EU bereitstellt.

Frage 3 von 4

Erzeugen Sie die Rohstoffe selbst – als kleiner oder Kleinstbetrieb in der Land- oder Forstwirtschaft?

Gemeint sind Betriebe, die in einem Land mit geringem Risiko selbst erzeugen. Für sie gilt ein vereinfachtes Regime.

Frage 4 von 4

Kaufen Sie direkt bei dem Unternehmen, das die Ware in die EU gebracht hat?

Also unmittelbar beim Importeur – ohne weitere Zwischenhändler dazwischen.

Orientierung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung, nicht verbindlich. Verbindlich sind der Verordnungstext und die Auskunft Ihrer zuständigen Behörde.

Nichts davon verlässt Ihren Rechner Der Check läuft als kleines Programm im Browser. Es gibt keinen Server, der Ihre Antworten sieht, keine Speicherung und kein Konto. Prüfbar ist das leicht: Netzwerkverbindung trennen – der Check funktioniert weiter.

Warum die Rolle über alles entscheidet

Bis Ende 2025 sollte jeder Marktteilnehmer eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben. Verordnung (EU) 2025/2650 hat das geändert: Seither reicht nur noch der Erstinverkehrbringer ein. Alle anderen erfassen die Referenznummer der bestehenden Erklärung und geben sie weiter.

Für einen großen Teil der Lieferkette bedeutet das: deutlich weniger Aufwand als befürchtet. Für Importeure bedeutet es unverändert die volle Sorgfaltspflicht – mit Geodaten, Risikobewertung und Nachweisführung.

Ausführlich mit Fristen, betroffenen Waren und Stichtagen steht das auf der Seite Sorgfaltserklärung nach EUDR.

RK

Ronny Kühn

Ausgebildeter Trainer in der Erwachsenenbildung · Graz

Ich bin kein Jurist. Was ich kann, ist komplizierte Vorgaben so aufbereiten, dass jemand sie am Montag anwenden kann. Wenn Ihr Fall komplizierter ist, als vier Fragen abbilden können: schreiben Sie mir.

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