EUDR-Rollencheck
Seit Dezember 2025 gibt nicht mehr jeder eine Sorgfaltserklärung ab – sondern nur noch der Erstinverkehrbringer. Vier Fragen, dann wissen Sie, wo Ihr Unternehmen steht.
Bitte vorher lesen: Dieser Check ist eine einfache Orientierung auf Grundlage bekannter Informationen zur EU-Entwaldungsverordnung. Er ist keine Rechtsberatung, nicht verbindlich und ersetzt weder die Prüfung des Verordnungstexts noch die Auskunft der für Sie zuständigen Behörde. Vier Fragen können einen Einzelfall nicht vollständig abbilden.
Orientierung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung, nicht verbindlich. Verbindlich sind der Verordnungstext und die Auskunft Ihrer zuständigen Behörde.
Warum die Rolle über alles entscheidet
Bis Ende 2025 sollte jeder Marktteilnehmer eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben. Verordnung (EU) 2025/2650 hat das geändert: Seither reicht nur noch der Erstinverkehrbringer ein. Alle anderen erfassen die Referenznummer der bestehenden Erklärung und geben sie weiter.
Für einen großen Teil der Lieferkette bedeutet das: deutlich weniger Aufwand als befürchtet. Für Importeure bedeutet es unverändert die volle Sorgfaltspflicht – mit Geodaten, Risikobewertung und Nachweisführung.
Ausführlich mit Fristen, betroffenen Waren und Stichtagen steht das auf der Seite Sorgfaltserklärung nach EUDR.
RK
Ronny Kühn
Ich bin kein Jurist. Was ich kann, ist komplizierte Vorgaben so aufbereiten, dass jemand sie am Montag anwenden kann. Wenn Ihr Fall komplizierter ist, als vier Fragen abbilden können: schreiben Sie mir.