Gerichtliche Vorladung der Polizei per E-Mail: Fälschung erkennen

Kurz beantwortet: Ist diese E-Mail echt?

Nein. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte laden in Österreich und Deutschland nicht per E-Mail vor – und schon gar nicht von einer Gmail-Adresse. Es gibt kein Verfahren gegen dich, keinen Haftbefehl und keine 72-Stunden-Frist. Antworte nicht, klick nichts an, zahl nichts. Löschen genügt.

Die Nachricht behauptet, gegen dich werde wegen kinderpornografischer Inhalte ermittelt, unterschrieben angeblich von einem hochrangigen Beamten des Bundeskriminalamts. Du sollst binnen 72 Stunden antworten, sonst drohten europäischer Haftbefehl und Veröffentlichung deines Namens. Das ist eine Erpressungsmasche – und sie funktioniert über Scham, nicht über Beweise.

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Von Ronny Kühn

Gemeldete Absenderadressen

Die meisten Leute landen hier, weil sie die Absenderadresse kopiert und in die Suche eingegeben haben. Genau richtig – das ist der schnellste Test. Diese Adressen wurden im Zusammenhang mit dieser Masche gemeldet:

Gemeldeter AbsenderAuffällig daran
kontakt.polizei.gv.at2@gmail.comAlle enden auf @gmail.com. Keine Behörde in Österreich oder Deutschland verschickt amtliche Post über ein Gratis-Postfach. Die Ziffern am Ende wechseln laufend – es sind Wegwerfkonten.
kontakt.polizei.gv.at20@gmail.com
polizei.info.gov.at@gmail.com
kontakt.lpd.polizei.gov.at@gmail.com
leitung.polizei.gv.at@gmail.com
lpd.polizei.gov.at@gmail.com
Deine Adresse steht nicht dabei? Das heißt nichts. Die Absender wechseln praktisch wöchentlich – meist nur eine Ziffer am Ende. Entscheidend ist nicht die genaue Adresse, sondern der Teil nach dem @-Zeichen. Steht dort gmail.com, outlook.com, inbox.eu oder irgendetwas anderes als die echte Behördendomain, ist die Sache erledigt.

Umgekehrt gilt aber: Eine echt aussehende Absenderadresse beweist gar nichts. Der Absender lässt sich fälschen. Wenn im Absenderfeld eine richtige Behördenadresse steht, ist die Nachricht deshalb nicht echt – sie ist nur besser gemacht. Prüf in dem Fall die anderen Punkte weiter unten.

Der 5-Punkte-Check

Die Absenderadresse, nicht der angezeigte Name

In vielen Programmen siehst du zuerst nur einen Namen wie „Landespolizeidirektion“. Klick ihn an oder fahr mit der Maus darüber, bis die tatsächliche Adresse erscheint. Behörden schreiben von ihrer eigenen Domain, nicht von einem Freemail-Konto.

Der Kanal passt nicht

Eine Vorladung kommt schriftlich per Post – mit Aktenzeichen, Dienststelle und einer Nummer, unter der du zurückrufen kannst. Kein Ermittler kündigt einem Beschuldigten per E-Mail an, dass gegen ihn ermittelt wird. Das wäre das Gegenteil von Ermittlungsarbeit.

Zeitdruck und Drohung

„72 Stunden“, „sonst europäischer Haftbefehl“, „Veröffentlichung deines Namens“. Druck ist das Werkzeug: Wer Angst hat, prüft nicht mehr. Echte Behörden setzen Fristen, aber sie drohen nicht mit Öffentlichkeit und verlangen keine Antwort per Mail.

Das Thema ist mit Absicht beschämend

Der Vorwurf ist so gewählt, dass niemand darüber spricht – nicht mit der Familie, nicht mit Kollegen, nicht mit der Polizei. Genau darauf baut die Masche. Dass du dich schlecht fühlst, ist kein Hinweis auf Schuld, sondern Teil der Konstruktion.

Der Text ist ein Bild

Häufig ist die gesamte Nachricht eine eingebettete Grafik statt Text. Das umgeht Spamfilter, die auf Formulierungen achten. Test: Versuch, ein Wort zu markieren. Geht das nicht, ist es ein Bild – und kein Amt verschickt Bescheide als JPG.

Warum die alten Tipps nicht mehr funktionieren

Fast jede Anleitung im Netz sagt: Achte auf Rechtschreibfehler und holprige Formulierungen. Dieser Rat ist überholt. Solche Nachrichten werden heute mit KI geschrieben – fehlerfrei, im richtigen Amtsdeutsch, mit korrektem Briefkopf und auf Wunsch persönlich adressiert.

Die gute Nachricht: Was sich technisch nicht wegzaubern lässt, bleibt.

Was KI erledigt hatWas zuverlässig bleibt
Rechtschreibung und GrammatikDie echte Absenderadresse hinter dem Anzeigenamen
Amtssprache und TonfallDas Ziel, das hinter einem Link steckt
Layout, Logos, BriefköpfeDer gewählte Kanal – Behörden mailen nicht
Persönliche Anrede mit deinem NamenZeitdruck und Drohung als Mittel
Übersetzung in jede SpracheDer verlangte Zahlungsweg – Krypto, Gutscheine, Bargeld
Die neue Faustregel Bewerte nicht mehr, wie gut eine Nachricht aussieht, sondern woher sie kommt und wohin sie führt. Aussehen ist beliebig herstellbar geworden – Absender, Linkziel und Zahlungsweg sind es nicht.

Was du jetzt tun solltest

  • Nicht antworten. Auch nicht, um sich zu wehren. Jede Antwort bestätigt, dass die Adresse gelesen wird – und bringt die nächste Welle.
  • Nichts anklicken und keine Anhänge öffnen.
  • Nichts zahlen. Es gibt keine Forderung, die durch Zahlung erlischt.
  • Screenshot machen, bevor du löschst – samt Absenderadresse und Datum. Das ist dein Beweis, falls doch etwas nachkommt.
  • Als Spam markieren, dann löschen. Das trainiert auch den Filter.
  • Red darüber. Diese Masche lebt vom Schweigen. Erzähl es einem Menschen, dem du vertraust – und den älteren Angehörigen, bevor sie die Mail bekommen.

Ich habe schon geantwortet oder gezahlt

Das passiert, und es ist nichts, wofür man sich schämen muss – die Masche ist darauf gebaut. Wichtig ist jetzt die Reihenfolge:

Kontakt sofort abbrechen und nicht weiter verhandeln · alle Nachrichten sichern · Anzeige bei einer Polizeidienststelle erstatten – das geht auch, wenn du nichts gezahlt hast · bei eingegebenen Zugangsdaten umgehend die Passwörter ändern · bei erfolgter Zahlung sofort die Bank informieren, manche Überweisungen lassen sich noch stoppen. Je früher du handelst, desto mehr lässt sich retten.

Woran du echte Behördenpost erkennst

Damit der nächste Brief nicht auch verunsichert – so sieht eine echte Vorladung aus:

  • Sie kommt per Post, nicht per E-Mail.
  • Sie nennt ein Aktenzeichen oder eine Geschäftszahl.
  • Sie nennt die Dienststelle mit Anschrift und eine Telefonnummer.
  • Sie sagt, in welcher Eigenschaft du geladen bist – als Zeuge oder als Beschuldigter – und nennt deine Rechte.
  • Sie verlangt kein Geld.

Und der wichtigste Punkt: Du darfst jederzeit nachfragen. Ruf die Dienststelle an – aber unter der Nummer, die du selbst nachschlägst, niemals unter der aus dem Schreiben.

Häufige Fragen

Nichts. Es gibt kein Verfahren, keinen Haftbefehl und keine Frist. Die 72 Stunden sind ein Druckmittel und sonst nichts. Wer nicht antwortet, bestätigt den Absendern nicht einmal, dass die Adresse aktiv ist.

In aller Regel aus einem Datenleck bei einem beliebigen Dienst, bei dem du einmal registriert warst – solche Listen werden massenhaft gehandelt. Das hat nichts mit dir persönlich zu tun und ist kein Zeichen dafür, dass jemand dich ausgesucht hätte. Dieselbe Mail geht an Hunderttausende.

Nein. Vorladungen ergehen schriftlich per Post. Auch sonst wickeln Behörden Verfahren nicht über Freemail-Konten ab. Wenn du unsicher bist, ruf bei der genannten Dienststelle an – unter der Nummer, die du selbst nachschlägst.

Ja, und das wird immer häufiger. Layout, Logo, Amtsdeutsch und sogar der Absendername lassen sich fälschen. Verlass dich nicht auf den Eindruck, sondern auf die Herkunft: tatsächliche Absenderadresse, Linkziel, Kanal und Zahlungsweg.

Anzeige ist bei jeder Polizeidienststelle möglich, auch ohne Schaden. In Österreich sammelt die Watchlist Internet aktuelle Maschen und warnt davor; in Deutschland tun das die Verbraucherzentralen mit ihrem Phishing-Radar. Eine Meldung hilft anderen, auch wenn dir selbst nichts passiert ist.

Zum Schluss: Dieser Text erklärt eine bekannte Betrugsmasche und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn dir ein Schaden entstanden ist, wende dich an die Polizei – und im Zweifel an eine Rechtsanwaltskanzlei.

RK

Ronny Kühn

Ausgebildeter Trainer in der Erwachsenenbildung · Graz

Ich zeige Menschen, wie sie mit Dokumenten, E-Mails und KI umgehen – im Betrieb und privat. Wenn du eine Mail bekommen hast, bei der du unsicher bist: Schreib mir, ich schaue kurz drauf.

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